Gruppensprachreisen
Wichtige Reiseinformationen
Einreise
Alle deutschen und anderen EU-Staatsbürger benötigen zur Einreise einen über den gesamten Reisezeitraum gültigen Personalausweis oder (Kinder-)Reisepass. Bei Reisedokumenten ohne Foto (z. B. Kinderausweisen) kann es zu Problemen bei der Einreise kommen. Es wird daher die Ausstellung eines Kinderpasses oder Reisepasses mit Foto empfohlen.
Wenn Sie keine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit besitzen, setzen Sie sich bitte vor der Buchung mit uns in Verbindung, evtl. ist zur Einreise ein Visum nötig, das Sie rechtzeitig beantragen müssen!
Zeitverschiebung
Nicht vergessen: Die Zeitverschiebung zwischen England und dem Kontinent beträgt 1 Stunde: mitteleuropäische Zeit (MEZ) -1 Stunde. Wenn es also bei uns 18.00 Uhr ist, ist es in England 17.00 Uhr.
Da auch in Großbritannien die Sommerzeit gilt, bleibt der Zeitunterschied auch während dieser Zeit erhalten.
Netzspannung
Die Netzspannung beträgt 230 V, 50 Hz; für elektrische Geräte wird ein Adapter benötigt. Dieser sollte bereits von Deutschland aus mitgenommen werden (Stecker-Typ G, erhältlich im Elektrofachhandel).
Ärztliche Versorgung
Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) stehen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung. Sofern Sie Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz sind, reicht im Regelfall allein die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes als Anspruchsnachweis aus. Dennoch empfiehlt sich als Nachweis die europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).
Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, in jedem Fall die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung.
Bei beabsichtigter Inanspruchnahme privater Leistungen wird wegen der sehr hohen Kosten empfohlen, vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine Kranken- und Rücktransportversicherung abzuschließen.
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland unter der Rubrik ‚Urlaub im Ausland‘.
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Quelle: Auswärtiges Amt
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Schüler, Englisch, Poole, England
